Ob im eigenen Garten, auf der Terrasse, im Park oder am See – überall findet sich im Sommer ein Plätzchen, um Wurst, Fleisch, Fisch oder Gemüse unter freiem Himmel zuzubereiten.
Das Online-Portal Statista schaute sich kürzlich die Grillgewohnheiten der Deutschen ein wenig genauer an. Ein Ergebnis: Fast alle Deutschen, nämlich knapp 96 Prozent, grillen gern und fast 90 Prozent besitzen einen eigenen Grill. Dabei wird am häufigsten mit dem Gas- und dem Holzkohlegrill gegrillt.
Doch Grillen sorgt nicht immer nur für gute Laune. Durch das offene Feuer kann es schnell zu Unfällen kommen. Wird zum Beispiel fahrlässig mit Brandbeschleuniger wie Spiritus gearbeitet, können gefährliche Stichflammen entstehen, die schwere Verbrennungen nach sich ziehen können. Solche Mittel sollten daher auch niemals auf glühende Kohlen gegossen werden, warnt der Feuerwehrverband.
Laut der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin geschehen jährlich 4.000 Grillunfälle. Hat die Kleidung eines Menschen Feuer gefangen, ist es wichtig, dieses sofort zu ersticken. Am besten geht das, wenn der Betroffene am Boden liegt. Dazu eine Decke oder ein großes Kleidungsstück nutzen. Synthetikstoffe dabei jedoch unbedingt vermeiden. Wichtig ist, die Flammen vom Kopf abwärts zu löschen. Auch Wasser oder ein Feuerlöscher können helfen.
Wer beim Hantieren mit flüssigen Brennhilfen eine Stichflamme produziert und dadurch eine andere Person verletzt, haftet im schlimmsten Fall mit dem gesamten privaten Vermögen und Einkommen. „Auf der sicheren Seite ist man mit einer Privathaftpflichtversicherung“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). „Die übernimmt die Zahlungen an die Geschädigten.“
Allerdings gilt das nur dann, wenn ein Verursacher gefunden wird. Ist das nicht der Fall oder der Geschädigte hat seine Verletzung selbst verursacht, muss er selbst mit den gesundheitlichen und finanziellen Folgen zurechtkommen. Hier helfen unter Umständen eine Unfall-, eine Berufsunfähigkeits- oder eine Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung.
Die Hausratversicherung dagegen übernimmt zum Beispiel Brandschäden, die an Möbeln entstanden sind. Sie entschädigt zum Neuwert, auch dann, wenn man den Schaden selbst verursacht hat. Im Rahmen der enthaltenen Außenversicherung kann der Schaden sogar übernommen werden, wenn dieser nicht auf dem eigenen Grundstück passiert ist.
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